Klinikreform wird finanziell ausgehöhlt

Guido Wernert, Sprecher der Geschäftsführung  des Evang. Klinikums Westerwald (EKW) (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Guido Wernert, Sprecher der Geschäftsführung des Evang. Klinikums Westerwald (EKW)

Das Jahr 2026 ist ein entscheidendes Übergangsjahr für die Klinikreform (KHVVG/KHAG). Während die zentralen finanziellen Elemente zur Unterstützung der Umsetzung teilweise verschoben wurden, laufen die Planungen der Bundesländer auf Hochtouren. Der durch die Gesetzgebung geschaffene Transformationsfond ermöglicht Investitionen, die laufenden jährlichen Haushalte der Krankenhäuser bleiben jedoch weiterhin völlig ungeschützt. Laut Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) drohen ab Herbst 2026 massive Defizite: Rund 80 % der Kliniken schreiben rote Zahlen, ein Drittel gilt als insolvenzgefährdet. Die Finanzkrise verschärft sich durch geplante Mittelkürzungen von fast 15 Milliarden Euro bis 2030 zusätzlich.

 

Zum 30. März 2026 legte die vom Bundesministerium für Gesundheit eingesetzte „Finanzkommission Gesundheit“ ihren Bericht mit 66 Empfehlungen zur Stabilisierung des GKV-Beitragssatzes ab 2027 vor. Darin wird auf die bestehende Finanzlücke der GKV von über 15 Milliarden Euro im Jahr 2027 hingewiesen – mit einem Anstieg auf über 40 Milliarden Euro im Jahr 2030.

 

Am späten Donnerstagnachmittag des 16. April 2026 wurde den Verbänden ein Referentenentwurf zur Umsetzung der Sparmaßnahmen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen übermittelt und um fundierte Stellungnahme bis Montag den 20. April 2026 gebeten. Auf dieser Grundlage soll kurzfristig ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden.

 

Der Referentenentwurf umfasst 55 Vorschläge mit geplanten Gesamteinsparungen 

 

  • in 2027 von 19,6 MRD € (davon 5,1 MRD € im Krankenhausbereich) und 

  • 42,8 MRD € in 2030 (davon 12,8 MRD € im Krankenhausbereich).

 

Unter anderem soll die bereits für 2026 reduzierte Preisentwicklung für die Folgejahre noch einmal kritischer abgestuft werden. Zudem ist vorgesehen, die Finanzierung pflegeentlastender Maßnahmen vollständig zu streichen. Gleichzeitig wurde die Empfehlung der Finanzkommission, der Bund solle sich mit 12 Mrd. € an den Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängern beteiligen, nicht aufgegriffen – bisher nehmen diese kostenlos an der Gesundheitsversorgung teil, was nachvollziehbar den Topf der gesetzlichen Krankenversicherung wesentlich beeinflusst.

 

Wie bekannt, wurden die Inflations- und Tarifwirkungen der Jahre 2022 bis 2024 von rund 10 % nicht in die DRG-Preise der stationären Behandlung eingerechnet. Zur Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurde für 2026 eine weitere negative Änderung eingeführt, die die übliche Preisentwicklung der Landesbaserate um rd. 2,2 % reduzierte. 

 

Die nun geplanten Maßnahmen vergrößern die Finanzierungslücke zusätzlich – ein „Loch“ in den Haushalten der Gesundheitsdienstleister, das sich durch die Sparvorgaben weiter vertieft.

 

Bewertung des aktuellen Vorgehens des Bundes:

 

  1. Unangemessen kurze Stellungnahmefrist: Die eingeräumte Frist zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 20. April 2026, 9:00 Uhr, erscheint angesichts der Tragweite und Komplexität des Referentenentwurfs als äußerst knapp bemessen. Eine sachgerechte Prüfung sowie eine differenzierte Bewertung der 55 Einzelmaßnahmen ist unter diesen Bedingungen kaum möglich.

 

  1. Kritische Würdigung des Verfahrensablaufs: Auch der gewählte Verfahrensablauf ist kritisch zu sehen. Die Kombination aus kurzfristiger Fristsetzung und der unmittelbar anschließenden Erörterung am selben Tag lässt nur begrenzten Raum für eine fundierte inhaltliche Auseinandersetzung. Dies erweckt den Eindruck, dass die Beteiligung der betroffenen Einrichtungen und Verbände nicht in dem Maße ermöglicht wird, wie es bei einem Vorhaben dieser Bedeutung erforderlich wäre.

 

Strukturelle Widersprüche zwischen Reform und Spargesetz

Die Klinikreform verfolgt das Ziel, Versorgungsstrukturen zu stabilisieren und Qualität zu sichern. Die nun geplanten Sparmaßnahmen stehen jedoch in einem deutlichen Widerspruch zu diesen Zielen. Während Investitionen über den Transformationsfonds gefördert werden, werden die laufenden Betriebskosten der Krankenhäuser weiter beschnitten. Diese Diskrepanz erschwert die Umsetzung der Reform erheblich und führt zu zusätzlicher Planungsunsicherheit.

 

Die geplante Streichung pflegeentlastender Maßnahmen verschärft zudem die ohnehin angespannte Personalsituation. Diese Maßnahmen wurden eingeführt, um Pflegekräfte zu entlasten und die Versorgung zu stabilisieren. Ihre ersatzlose Streichung erhöht den Druck auf das Personal und wirkt sich negativ auf die Versorgungsqualität aus.

 

Guido Wernert, Sprecher der Geschäftsführung des Evang. Klinikums Westerwald sagt: „Das Grundproblem einer bedarfsgerechten Finanzierung muss gelöst werden. Stattdessen findet aktuell, zeitlich parallel zur kostenbeeinflussenden Klinikreform, gegenläufig eine Ausgabenbegrenzung statt. In unserer Welt bedeutet das, wir bekämpfen Symptome, lassen die Ursache unbehandelt. Eine fatale Entscheidung.“

 

Warum betrachtet der Bund bei seinen Entscheidungen eine wichtige Stabilisierung von Deutschland nicht ministerienübergreifend? Wie äußert sich der Bundesgesundheitsausschuss dazu? Wie die regionalen Bundestagsabgeordneten? Warum wird so etwas toleriert?

 

Es entsteht der Eindruck, dass politische Entscheidungen vielfach losgelöst von der tatsächlichen Versorgungsrealität getroffen werden. Das gilt deutschlandweit insbesondere für den ländlichen Raum. Hier sind Krankenhäuser, die die wohnortnahe medizinische Versorgung sichern, ein unverzichtbarer Bestandteil der regionalen Daseinsvorsorge geworden. Werden diese Strukturen geschwächt, entstehen Versorgungslücken mit unmittelbaren Folgen für die Bevölkerung: längere Wege, verzögerte Behandlungen und eine steigende Belastung der verbleibenden Einrichtungen.

 

Fehlender ganzheitlicher Ansatz

Die Herausforderungen im Gesundheitswesen sind systemischer Natur und lassen sich nicht durch isolierte Einsparvorgaben lösen. Es braucht einen ganzheitlichen Ansatz, der die Versorgungsrealität vor Ort berücksichtigt und ministerienübergreifend abgestimmt wird – insbesondere mit Blick auf regionale Entwicklung, Daseinsvorsorge und Arbeitsmarkt.

 

Fazit

Die geplanten Sparmaßnahmen gefährden die wirtschaftliche Stabilität der Krankenhäuser und unterlaufen zentrale Ziele der Klinikreform. Eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen kann nur gelingen, wenn strukturelle Ursachen adressiert und die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser gesichert werden. Die Versorgungssicherheit – insbesondere im ländlichen Raum – darf dabei nicht aufs Spiel gesetzt werden.